GlossarLohn

Was sind die Sozialversicherungsbeiträge?

Die Sozialversicherungsbeiträge sind die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, die für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte anfallen. Sie werden grundsätzlich je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen, auch wenn der Arbeitgeber den Gesamtbetrag an die zuständige Krankenkasse abführt.

In der Praxis, in Deutschland

Der Arbeitgeber behält den Arbeitnehmeranteil vom Bruttogehalt ein und zahlt ihn zusammen mit dem eigenen Arbeitgeberanteil an die Krankenkasse des Beschäftigten, die als Einzugsstelle für alle Sozialversicherungszweige fungiert. Für den Arbeitgeber stellt sein eigener Anteil einen echten zusätzlichen Personalaufwand dar, der über das Bruttogehalt hinausgeht und bei der Kalkulation der tatsächlichen Personalkosten berücksichtigt werden muss. Nicht jede Beschäftigung ist in vollem Umfang sozialversicherungspflichtig: Ein Minijob etwa löst andere, meist überwiegend beim Arbeitgeber liegende Beitragspflichten aus als eine reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Wird der sozialversicherungsrechtliche Status eines Beschäftigten falsch eingeschätzt, etwa bei einer vermeintlich selbstständigen Tätigkeit, die tatsächlich als Beschäftigung gilt, können daraus rückwirkend erhebliche Nachforderungen entstehen.

In Odoo

Odoo berechnet Sozialversicherungsbeiträge in der Regel nicht selbst, sondern übernimmt sie aus einem angebundenen Lohnabrechnungssystem oder Dienstleister, da die konkrete Berechnung von vielen individuellen Faktoren abhängt. Wichtig für die Finanzbuchhaltung ist, dass Sie Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil getrennt und auf die richtigen Konten buchen, damit der tatsächliche Personalaufwand im Hauptbuch sichtbar bleibt und nicht im Nettogehalt verschwindet.

Häufige Fehler

  • Den Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungsbeiträgen bei der Personalkostenkalkulation zu übersehen.
  • Den sozialversicherungsrechtlichen Status eines Beschäftigten falsch einzuschätzen, etwa bei vermeintlicher Selbstständigkeit.
  • Die Beitragspflichten eines Minijobs mit denen einer regulären Beschäftigung gleichzusetzen.

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Aktualisiert am

Diese Definitionen dienen der Orientierung und ersetzen keine fachliche Beratung. Jeder Eintrag trägt sein Datum der letzten Aktualisierung. Abgabefristen stehen hier nicht: sie ändern sich jährlich.