GlossarSteuern

Was ist die Dauerfristverlängerung?

Die Dauerfristverlängerung ist eine beim Finanzamt beantragte, unbefristet geltende Fristverlängerung, mit der ein Unternehmen seine Umsatzsteuer-Voranmeldung und die zugehörige Zahlung stets einen Monat später einreichen darf. Sie muss einmal beantragt werden und gilt dann fort, bis sie widerrufen wird oder das Unternehmen die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt.

In der Praxis, in Deutschland

Der Antrag lohnt sich vor allem für Unternehmen, die regelmäßig unter Zeitdruck stehen, weil Buchhaltungsdaten aus vorgelagerten Systemen erst spät vollständig vorliegen. Für monatlich meldende Unternehmen ist die Dauerfristverlängerung an eine zusätzliche Zahlung geknüpft, die sogenannte Sondervorauszahlung, während vierteljährlich meldende Unternehmen die Verlängerung ohne eine solche Vorauszahlung erhalten. Die Verlängerung bezieht sich ausschließlich auf den Abgabetermin der Voranmeldung selbst, nicht auf andere steuerliche Fristen des Unternehmens, die getrennt zu betrachten sind. Ein einmal gestellter Antrag muss nicht regelmäßig wiederholt werden, was ihn von vielen anderen steuerlichen Anträgen unterscheidet.

In Odoo

Odoo selbst kennt die Dauerfristverlängerung nicht als eigenständige Funktion, da es sich um eine Vereinbarung mit dem Finanzamt außerhalb der Buchführung handelt. Für die interne Steuerung empfiehlt es sich, den verlängerten Abgabetermin im Buchhaltungskalender zu hinterlegen, damit Sie die Erstellung der Voranmeldung intern nicht am ursprünglichen, nicht mehr geltenden Termin ausrichten.

Häufige Fehler

  • Die Sondervorauszahlung zu vergessen, obwohl sie Voraussetzung für die monatliche Dauerfristverlängerung ist.
  • Anzunehmen, die Verlängerung müsse regelmäßig neu beantragt werden.
  • Den internen Buchhaltungskalender nicht an den verlängerten Termin anzupassen.

Kostenlose Odoo-Analyse

Aktualisiert am

Diese Definitionen dienen der Orientierung und ersetzen keine fachliche Beratung. Jeder Eintrag trägt sein Datum der letzten Aktualisierung. Abgabefristen stehen hier nicht: sie ändern sich jährlich.