GlossarAbschluss
Was bedeutet die Offenlegung im Bundesanzeiger?
Die Offenlegung im Bundesanzeiger ist die Pflicht, den Jahresabschluss über die dafür vorgesehene amtliche Plattform öffentlich einsehbar zu machen. Sie ist von der Einreichung des Jahresabschlusses beim Finanzamt zu unterscheiden, mit der sie nichts zu tun hat.
In der Praxis, in Deutschland
Umfang und Tiefe der offenzulegenden Unterlagen richten sich nach der Größenklasse des Unternehmens: Kleine Gesellschaften können eine verkürzte Bilanz einreichen und müssen bestimmte Angaben, etwa zur Gewinn- und Verlustrechnung, nicht offenlegen, während größere Gesellschaften umfangreichere Unterlagen veröffentlichen müssen. Die Offenlegung macht die Unterlagen für jedermann einsehbar, nicht nur für Behörden, was sie von der vertraulichen Einreichung beim Finanzamt grundsätzlich unterscheidet. Eine unterbliebene oder unvollständige Offenlegung wird vom Bundesamt für Justiz von Amts wegen verfolgt, unabhängig davon, ob sich jemand konkret über das Fehlen beschwert hat. Die Pflicht betrifft die Gesellschaft selbst, unabhängig davon, ob sie in dem betreffenden Jahr Gewinn oder Verlust erzielt hat.
In Odoo
Odoo hat keine unmittelbare Funktion für die Offenlegung im Bundesanzeiger, da es sich um eine eigenständige Veröffentlichungspflicht außerhalb der Buchführung handelt. Odoo liefert jedoch die Zahlenbasis für den Jahresabschluss, der in der für die jeweilige Größenklasse zulässigen Form anschließend beim Bundesanzeiger eingereicht wird.
Häufige Fehler
- Die Offenlegungspflicht mit der steuerlichen Einreichung des Jahresabschlusses zu verwechseln.
- Eine für die eigene Größenklasse zu umfangreiche oder zu knappe Fassung des Abschlusses offenzulegen.
- Die Offenlegung in einem verlustreichen Jahr für verzichtbar zu halten.
Diese Definitionen dienen der Orientierung und ersetzen keine fachliche Beratung. Jeder Eintrag trägt sein Datum der letzten Aktualisierung. Abgabefristen stehen hier nicht: sie ändern sich jährlich.
