GlossarAbschluss
Was gehört zum Anlagevermögen?
Das Anlagevermögen umfasst die Vermögensgegenstände, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauerhaft zu dienen, statt kurzfristig verbraucht oder weiterverkauft zu werden. Dazu zählen Sachanlagen wie Maschinen und Gebäude, immaterielle Vermögensgegenstände wie Software, sowie Finanzanlagen wie Beteiligungen.
In der Praxis, in Deutschland
Ob ein Vermögensgegenstand zum Anlagevermögen oder zum Umlaufvermögen gehört, richtet sich nicht nach seiner Art, sondern nach seiner tatsächlichen Zweckbestimmung im jeweiligen Unternehmen: Ein Fahrzeug, das ein Unternehmen selbst nutzt, gehört zum Anlagevermögen, während dasselbe Fahrzeug bei einem Autohändler zum Verkauf bestimmtes Umlaufvermögen ist. Für das Anlagevermögen gilt grundsätzlich das Prinzip der planmäßigen Abschreibung über die Nutzungsdauer, während Umlaufvermögen anderen Bewertungsregeln folgt, die eher auf kurzfristige Wertschwankungen ausgerichtet sind. Die Zusammensetzung des Anlagevermögens und seine Entwicklung im Zeitablauf werden im sogenannten Anlagenspiegel dargestellt, der Zugänge, Abgänge und Abschreibungen des Geschäftsjahres nachvollziehbar macht. Eine falsche Zuordnung zwischen Anlage- und Umlaufvermögen wirkt sich unmittelbar auf die Bewertung und die Abschreibung des betroffenen Vermögensgegenstands aus.
In Odoo
Odoo bildet das Anlagevermögen über ein eigenes Anlagenmodul ab, in dem jeder Vermögensgegenstand mit Anschaffungskosten, Nutzungsdauer und Kategorie erfasst wird, woraus sich Abschreibung und Anlagenspiegel automatisch ableiten lassen. Ein im laufenden Betrieb genutzter Vermögensgegenstand, der versehentlich nur als laufender Aufwand statt als Anlage erfasst wird, taucht im Anlagenspiegel gar nicht auf und wird entsprechend auch nicht planmäßig abgeschrieben.
Häufige Fehler
- Einen dauerhaft genutzten Vermögensgegenstand versehentlich dem Umlaufvermögen statt dem Anlagevermögen zuzuordnen.
- Den Anlagenspiegel nicht regelmäßig mit den tatsächlichen Zu- und Abgängen abzugleichen.
- Einen zum Verkauf bestimmten Gegenstand wie einen dauerhaft genutzten Vermögensgegenstand zu behandeln.
Diese Definitionen dienen der Orientierung und ersetzen keine fachliche Beratung. Jeder Eintrag trägt sein Datum der letzten Aktualisierung. Abgabefristen stehen hier nicht: sie ändern sich jährlich.
